Rechtsschutzversicherer beschneiden freie Anwaltswahl
Alle Rechtsschutzversicherer bis auf Advocard haben Kooperationsabkommen mit bestimmten Rechtsanwälten geschlossen, auf die die Kunden im Streitfall gelenkt werden. Diese Vertragsanwälte arbeiten zu günstigeren Konditionen als andere und „nicht selten unterhalb des Gebührenrahmens“, hat der Duisburger Rechtsanwalt und Notar Herbert Schons beobachtet.
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