Verdeckte Mängel bei Gebrauchtimmobilien können versichert werden
Ein Risiko von Käufern einer Gebrauchtimmobilie besteht darin, dass das Objekt gravierende Mängel hat, die vor dem Vertragsabschluss nicht erkennbar waren. Meistens heißt es im Kaufvertrag, dass der Erfolg unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen erfolgt, wobei der Verkäufer versichert, dass ihm keine Mängel bekannt sind.
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