Handy-Schutzbrief: Kein Rundum-Sorglos-Paket
Ein Versicherer kann in seinen Bedingungen zu einem Handy-Schutzbrief fordern, dass Versicherungsnehmer ein bestimmtes Maß an Sicherungsverhalten erbringen müssen. Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Berlin ist dafür eine Beurteilung im Einzelfall erforderlich.
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