Finanzanlagenvermittler: Zuständigkeit für Kontrollen umstritten
Kann der Schutz der Anleger am besten, wie in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf vorgesehen, von den Gewerbeämtern gesichert werden kann oder sollte nicht besser die für die Bankenaufsicht zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese Aufgabe übernehmen? Darüber debattierte am Mittwoch der Finanzausschuss.
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