Urlaubszeit: Leistungsansprüche im Ausland bei Aufenthalt in Abkommensstaaten
Im EU-Ausland wohnende Versicherte, die sich vorübergehend in einem anderen Abkommensstaat aufhalten, können einen Anspruchsnachweis erhalten. Das gilt auch für Drittstaatsangehörige. Diese Rechtsauffassung hat die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland beim GKV- Spitzenverband Bund rechtzeitig vor der diesjährigen Urlaubssaison mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt.
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