Riester-Förderung nachgebessert
Weil nicht von allen Sparern die überaus komplizierten Regeln der Riester-Förderung eingehalten wurden, mussten in diesen Fällen die bereits geflossenen Zulagen zurückgezahlt werden. Diesem Ärgernis schaffte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen nun Abhilfe. Durch eine aktuelle Gesetzesänderung ist es ab jetzt möglich, die fehlenden Beiträge nachzuzahlen. Ab 2012 ist ein Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr obligatorisch.
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