Hannoversche begrenzt Vorfälligkeitsentschädigung
Die Hannoversche bietet ihren Kunden jetzt Planungs- und Verfahrenssicherheit bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung: Die Kalkulation wird nach Maßgabe einschlägiger Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) von einer neutralen Instanz durchgeführt – der FMH-Finanzberatung Max Herbst. Liegt der errechnete Entschädigungsbetrag unter 3% der Restschuld, ist dieser für den Kunden maßgeblich. Liegt der Betrag darüber, werden maximal 3% der Restsumme fällig.
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