Nach der Pleite des Veranstalters Itravel sieht sich die belgische Versicherungsgesellschaft MS Amlin nicht in der Pflicht, gezahlte Kundengelder für abgesagte Reisen zurückzuerstatten. Das berichtet der Stern.
Ein Kfz-Haftpflichtversicherer hatte sich geweigert, einen Schaden zu regulieren. Denn er meinte, es handele sich um keinen regulären Unfall. Das Berliner Landgericht kam dann auch zu dem Schluss, dass die Indizien eindeutig für die Einschätzung des…
Der Zusammenschluss der beiden Traditionsversicherer Barmenia und Gothaer trägt erste Früchte: Mit der neuen …
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