"Kann ich bitte mal deinen Wagen haben?" "Na klar" - das ist schnell gesagt. Aber auch unter Freunden sollten Sie vor der Leihgabe drei Punkte klären, um viel Ärger zu vermeiden.
Der Unfall eines Jungen im Bereich einer Wohnanlage zog schwere Folgen nach sich und führte zu einem Rechtsstreit um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Aufsichtspflicht der Eltern und die Verkehrssicherungspflicht der Eigentümerin standen gegenei…
Ein schwerer Verkehrsunfall beschäftigt die Zivilgerichte, obwohl der alleinige Unfallverursacher feststeht. Seine Versicherung will einen Teil der Schäden nicht übernehmen, weil eine Mitfahrerin der Geschädigten nicht angeschnallt war.
Wer nach einem Unfall sein Auto nicht reparieren lässt und stattdessen einen Zweitwagen nutzt, kann den Schaden nicht ersetzt verlangen, der ihm durch den Nutzungsausfall des Autos entsteht. In dem aktuell vom Landgericht Flensburg entschiedenen Fal…
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Der Zusammenschluss der beiden Traditionsversicherer Barmenia und Gothaer trägt erste Früchte: Mit der neuen …
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