"Kann ich bitte mal deinen Wagen haben?" "Na klar" - das ist schnell gesagt. Aber auch unter Freunden sollten Sie vor der Leihgabe drei Punkte klären, um viel Ärger zu vermeiden.
Bei einem Verkehrsunfall entstehen häufig nicht unerhebliche Schäden an dem Fahrzeug. Der Geschädigte hat darzulegen und zu beweisen, welche Schäden an seinem Fahrzeug entstanden sind. Der Bundesgerichtshof hat in seiner aktuellen Leitzsatzentscheid…
Ein Mann war auf einem Gehweg gestürzt, er sei an einem Hindernis gestolpert. Das Gericht musste klären, ob die Verkehrssicherungspflicht verletzt war. mehr ...
Ein Mann hatte einen Radweg betreten und einen Unfall verursacht. Der betroffene Radfahrer verklagte ihn daraufhin. Um sich gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen zu können, beantragte der Beschuldigte Prozesskostenhilfe. mehr ...
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