Vorgezogene Rente: Bald mehr Hinzuverdienst rentenunschädlich
Vorgezogene Rente: Bald mehr Hinzuverdienst rentenunschädlich
Die Hinzuverdienstgrenzen für "Frührentner" sollen angehoben werden. Arbeitnehmer, die vor Erreichen des 65. Lebensjahrs in Rente gehen, sollen so viel dazu verdienen können, bis die Höhe des letzten Bruttogehalts erreicht ist.
Die Gothaer Lebensversicherung AG hat einer Versicherungsnehmerin, die aufgrund einer diabetesbedingten Augenerkrankung berufsunfähig wurde, nach anfänglicher Ablehnung eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Dieser Erfolg wurde durch die Beauftrag…
Ein Lebensversicherer hatte eine psychisch erkrankte Frau darauf verwiesen, dass sie einen neuen Beruf ausübe. Er müsse deshalb keine BU-Rente mehr zahlen – ohne dies weitergehend zu begründen. Über den Fall urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücke…
Mit Wirkung zum 01.01.2026 haben die Aufsichtsräte der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe Daniel Sander in …
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