Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in …
Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in Versicherungsverträgen ist eine Diskriminierung
Die Regel geschlechtsneutraler Pämien und Leistungen ist ab dem 21. Dezember 2012 anzuwenden. Die Richtlinie 2004/113/ EG untersagt jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.
Künftig soll der Widerruf von Finanzdienstleistungsverträgen nur noch bis 12 Monate und 14 Tage nach Abschluss möglich sein. Für Lebensversicherungen ist eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen vorgesehen. Ein Gesetzentwurf liegt hierzu vor. Widerruf…
Am 04.11.2025 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Tippgeber / Empfehlungsgeber zur Nachbearbeitung. Um nebenberuflich noch etwas Geld zu verdienen, wurde der Beklagte dieses Verfahrens angesprochen. Er sollte bei Gelegenheit den Tipp …
Die Hauptfälligkeit eines Vertrages spielt insbesondere für die Prämienfälligkeit und die Vertragsbeendigung eine wichtige Rolle. Den allgemeinen Rechtsrahmen, auch zu Informationspflichten des Versicherers, bilden VVG und VVG-InfoV. Bei Versicherun…
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Die laufende Gesamtverzinsung der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig für das Jahr 2026 liegt, wie bereits …
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