Versicherungsvertreter: Unterrichtende Tätigkeit nicht "freiberuflich" (FG)
Obliegt einem Versicherungsvertreter die fachliche Betreuung von Außendienstmitarbeitern und vermittelt er hierbei u. a. versicherungsfachliche Kenntnisse, führt diese unterrichtende Tätigkeit noch nicht zur Annahme von freiberuflichen Einkünften. Das FG Münster entschied, dass der Vertreter weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Für den Vertreter hatte diese Einordnung zwei unerwünschte Folgen.
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