KT/BU-Konzeption: Berufunfähigkeitsrente schließt nahtlos an Krankentagegeld an
Die Hallesche-Nationale (Stuttgart) und die Alte Leipziger (Oberursel) haben die Bedingungen ihrer Krankentagegeldversicherung mit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgestimmt. Die „KT/BU-Konzeption“ definiert die Berufsunfähigkeit (BU) in beiden Verträgen gleich. Kunden, die nach längerer Arbeitsunfähigkeit berufsunfähig werden, sollen so direkt im Anschluss an das Krankentagegeld ihre BU-Rente erhalten können. Die Leistungspflicht eines Krankentagegeldversicherers endet üblicherweise mit Eintritt von Berufsunfähigkeit.
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