Rente: Was kosten Sonderbeiträge gegen Rentenabschläge?
Gesetzlich Rentenversicherte können ab dem 50. Lebensjahr Sonderbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, um Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn zu vermeiden. Das ist allerdings nicht ganz billig. Wer die Zahlung von Sonderbeiträgen plant, sollte bei der Rentenversicherung eine »Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung« beantragen.
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