Gefälligkeitsdienst: "Haus-Sitter" müssen für Schäden nicht haften
Wer sein Haus im Urlaub Familie oder Freunden anvertraut, sollte lieber genau aufpassen, wen er sich ins Heim holt. Denn wenn ein „Haus-Sitter“ in dieser Zeit versehentlich etwas beschädigt, muss er dafür nicht haften.
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