Mit dem Rentensplitting können Paare ihre Altersversorgung aufteilen
Beim Rentensplitting teilen Paare ihre Rentenansprüche untereinander auf. So erhält einer der Partner - meist die Frau - eine höhere Altersversorgung. Diese behält sie auch nach dem Tod des Partners und einer Wiederheirat. Anders ist es bei der Witwenrente.
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