Wann besteht Anspruch auf Hinterbliebenenrente
Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 wird eine Witwen- oder Witwerrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Ist das nicht der Fall, muss der Rentenversicherungsträger laut Gesetz zunächst davon ausgehen, dass eine sogenannte Versorgungsehe vorliegt. Die Deutsche Rentenversicherung informiert.
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