Grundrente und Grundsicherung: Viele Rentner kennen Freibetrag nicht
Nicht alle Rentnerinnen und Rentner, die eine Mindestversicherungs-Zeit von 33 Jahren erfüllen, haben Anrecht auf den Grundrentenzuschlag. Aber sie können von einem Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter und beim Wohngeld profitieren. Bedingung hierfür ist, dass sie selbst tätig werden: und einen entsprechenden Nachweis von der Deutschen Rentenversicherung einfordern. weiterlesen
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