Betrug zu Lasten der Krankenkasse
78-Jähriger hat für knapp 90 000 Euro Rezepte geltend gemacht, die er nie einlöste / Das Urteil: 22 Monaten auf Bewährung. LÖRRACH. "Völlig unabhängig vom Motiv: Was Sie getan haben, ist eindeutig Betrug und Urkundenfälschung", stellte Richter Dietrich Bezzel am Ende der Verhandlung fest. Ein heute 78-jähriger Mann hatte über viele Jahre hinweg seine schwer pflegebedürftige Frau gepflegt. Weil er sich währenddessen über deren private Krankenversicherung geärgert hatte, reichte er Rezepte zur Abrechnung ein, die er bei der Apotheke gar nicht eingelöst hatte. 88 664 Euro hat er so ergaunert. Deswegen wurde er zu 22 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
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