Rentner erhalten Finanzhilfe für Krankenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich ab dem 1. Januar 2019 an den Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung bei der Rente. Für Rentnerinnen und Rentner, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, zahlt die Rentenversicherung neben der Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrages künftig auch die Hälfte des krankenkassenindividuellen Zusatzbeitrages.
Weiterlesen auf: Cash.Print GmbH