Erwerbsminderungsrenten werden aufgebessert
Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Wer ab 2019 erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezieht, profitiert von einer deutlichen Anhebung der Zurechnungszeit von 62 Jahren und drei Monaten auf 65 Jahre und acht Monate.
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