Vorsorgeregister: So melden Sie Verfügungen und Vollmachten
Niemand hat im Alltag seine Dokumente für die rechtliche Vorsorge dabei. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung liegen vielleicht zu Hause in der Schublade, im Ordner oder bei Angehörigen. Wer eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung hat, sollte sie daher beim zentralen Vorsorgeregister (ZVR) melden. So sind die Daten immer verfügbar.
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