Vorsorgeregister: So melden Sie Verfügungen und …

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Vorsorgeregister: So melden Sie Verfügungen und Voll­machten

Niemand hat im Alltag seine Dokumente für die recht­liche Vorsorge dabei. Vorsorgevoll­macht, Patienten­verfügung oder Betreuungs­verfügung liegen vielleicht zu Hause in der Schublade, im Ordner oder bei Angehörigen. Wer eine Vorsorgevoll­macht und eine Patienten­verfügung hat, sollte sie daher beim zentralen Vorsorgeregister (ZVR) melden. So sind die Daten immer verfügbar.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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