Die Ermittlung der Pflegegrade nach dem PSG II
Fünf Pflegegrade werden ab 2017 das bisherige System der drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere Demenz) ersetzen. Die bisherigen Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) werden dann in das reguläre Leistungsrecht integriert.
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