Unfallversicherung zahlt Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer
Sofortmaßnahmen an einem Unfallort können Leben retten. Grund genug, sich zum betrieblichen Ersthelfer ausbilden zu lassen - zumal Unternehmen nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet sind, Beschäftigte zu benennen, die für Aufgaben wie die Erste Hilfe verantwortlich sind. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt die Ausbildung.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24