Amoklauf von Winnenden: Kein Schadensersatz für den Vater des Attentäters
Die Klinik, in welcher der Amokläufer von Winnenden psychiatrisch behandelt wurde, muss keinen Schadensersatz an den Vater des Attentäters zahlen. Ein Urteil dazu wurde jetzt rechtskräftig.
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