Wettbewerbszentrale moniert 14 Wettbewerbsverstöße von Krankenkassen
Der Schwerpunkt der Beanstandungen bei den Krankenkassen lag nach Angaben der Wettbewerbszentrale – eine Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb – auf irreführender Werbung, beispielsweise in Bezug auf Zusatzleistungen. So versprach eine AOK „Ab jetzt noch mit mehr Leistungen“ und erwähnte in diesem Zusammenhang die jährliche professionelle Zahnreinigung, verschwieg aber, dass die Kosten nur bis zu einer Höhe von 40 Euro übernommen werden. Dieser Betrag deckt die vom Zahnarzt in Rechnung gestellten Kosten aber regelmäßig nicht ab.
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