Trotz Befreiungsantrag - Sogar von Arbeitslosen: WDR fordert Rundfunkgebühr mit aller Härte ein
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss keine Rundfunkgebühren zahlen. Voraussetzung ist, dass der Betroffene einen Befreiungsantrag stellt. Dass das schnell schiefgehen kann, musste ein Mann aus Dortmund auf die harte Tour lernen.
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