Rechtlicher Schutz für jeden, der Erste …

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Rechtlicher Schutz für jeden, der Erste Hilfe leistet

(verpd) Schon der Anruf bei der Polizei, der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst kann bei einem Unglücksfall Leben retten. In manchen Fällen ist es überdies notwendig, sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen, bis die professionellen Helfer eintreffen, um Schlimmeres zu verhindern. Doch immer noch unternehmen viele, wenn sie als eine der Ersten an eine Unfallstelle kommen, aus Angst Fehler zu machen, gar nichts. Dies kann für den Betreffenden teuer werden.

Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft
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