Pflegeunterstützungsgeld wird kaum beansprucht: Tipps zur Antragstellung
Seit Anfang 2015 zahlt die Pflegeversicherung an Angehörige, die bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen eine unbezahlte Auszeit vom Job für bis zu zehn Arbeitstage nehmen, ein Pflegeunterstützungsgeld von bis zu 96,25 € pro Arbeitstag, insgesamt also bis zu 962,50 €.
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