Neu für gesetzlich Krankenversicherte: Anspruch auf Überleitungs- und Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt oder ambulanter OP
Wer voraussichtlich mindestens sechs Monate nach den gesetzlichen Kriterien pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Doch häufig haben Kranke, vor allem nach einem Krankenhausaufenthalt, nur für kürzere Zeit einen Pflege- und Betreuungsbedarf.
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