Jeder kann durch ein Testament festlegen, wer nach seinem Tode erben soll und wer nicht. Aber auch mit Testament ist der letzte Wille nicht immer sofort eindeutig feststellbar. So wie in diesem Fall, in dem eines der Kinder enterbt werden sollte.
Die Pflegeversicherung ist im vergangenen Jahr in die roten Zahlen geraten und warnt vor größeren Finanznöten. Warum sich die Situation bereits zuspitzt.
Die aktuell veröffentlichten Zahlen der Verbraucherstreitschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. bestätigen erneut: Beschwerden gegen Versicherungsmaklerinnen und -makler sind äußerst selten – und wenn sie eingehen, sind sie überwiegend unb…
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Wechsel in der Geschäftsführung der Versicherungsforen Leipzig: Justus Lücke und Jens Ringel verlassen das …
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