Gesetzliche Pflegeversicherung: Zinslose Pflegedarlehen
Wer jemanden pflegt und eine Auszeit aus dem Beruf nimmt, kann finanzielle Hilfe nutzen. Für die Zeit der Freistellung gibt es zinslose Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Das wissen viele nicht, ergab eine Umfrage der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege. 84 Prozent der Befragten gaben an, sich „eher schlecht“ oder „sehr schlecht“ über die Regeln zur Vereinbarkeit von Familie und Job informiert zu fühlen.
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