GDV: Weniger gestohlene Mofas und Mopeds im Jahr 2014
Ab dem 01.03.2016 dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen grünen Mofa-Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich. Anders als Autos müssen Mofas und Mopeds nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen sind lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen erforderlich.
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