Neue Leistung der GKV: Neu ab 1.1.2016: Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Durch das KHSG wird eine Versorgungslücke geschlossen. Und zwar für Menschen, die nach längerem Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation zuhause weiterhin versorgt werden müssen. Hier gibt es eine neue GKV-Leistung: „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“. Auch der Anspruch auf Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege wird erweitert. Mehr zum Thema 'Kurzzeitpflege'... Mehr zum Thema 'Pflegeversicherung'... Mehr zum Thema 'Haushaltshilfe'... Mehr zum Thema 'Häusliche Krankenpflege'...
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