Ratgeber: Steinschlag auf der Windschutzscheibe
Mit 2,34 Millionen Fällen sind Glasschäden der Spitzenreiter unter den Kaskofällen. Mit einem Schadensvolumen von rund 1,15 Milliarden Euro. Der ADAC informiert, ob der Schaden repariert werden kann oder ein Austausch der Windschutzscheibe nötig ist. Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet und kleiner als fünf Millimeter ist bzw. mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt, kann repariert werden. Als Sichtfeld gilt eine Fläche von der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Fahrer. Auch darf nur die Scheibenaußenseite, nicht aber die Zwischenfolie oder gar die Innenscheibe beschädigt sein. Wasser oder Schmutz sollten ebenfalls noch nicht in die Scheibe eingedrungen sein. Kfz-Werkstätten oder Autoglas-Fachbetriebe können den Schaden reparieren. Bei sachgerechter Arbeit ist die Schadenstelle fast nicht mehr zu erkennen, und die Scheibe hat wieder nahezu ihre ursprüngliche Festigkeit. Die Reparaturkosten für einen einfachen Steinschlagschaden belaufen sich auf 50 bis 100 Euro, viele Anbieter geben noch eine Garantie auf ihre Arbeit. Muss die Scheibe getauscht werden, ist der Aufwand wesentlich größer, weil die Frontscheiben bei modernen Pkw eingeklebt sind. Auch die Kosten sind deutlich höher und bewegen sich zwischen 400 und 1000 Euro. Hier zahlt die Teilkasko-Versicherung, der Eigentümer bleibt jedoch auf der Selbstbeteiligung sitzen. Versicherte müssen weder durch die Reparatur eines Steinschlag-Schadens noch den Austausch der Scheibe eine Anhebung ihrer Versicherungsprämie befürchten. Mitunter kommt es vor, dass Reparaturbetriebe zu einem Scheibentausch raten und die Kunden mit der Übernahme der Selbstbeteiligungskosten ködern. Der ADAC rät davon dringend ab, denn das wäre Versicherungsbetrug und somit eine Straftat. (ampnet/nic) Bilder zum Artikel Steinschlag. Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC klein (140 kB) mittel (983 kB) groß (982 kB)
Weiterlesen auf: Auto-Medienportal.Net