IGeL: Individuelle Gesundheitsleistungen nicht im Vorzimmer abschließen!
IGeL: Angenommen, sie haben seit Tagen ein kleines Zipperlein, dessen Beschwerden nicht nachlassen. Dann liegt der Besuch beim Arzt nahe. Neuerdings werden Patienten hier bereits im Vorzimmer des Arztes mit Formularen ausgestattet, die die Zustimmung zu einer „individuellen Gesundheitsleistung“, kurz IGeL, nahelegen. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)