Erholung: Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewähren
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie weist darauf hin, dass mehrere kurze Urlaubspausen mehr Erholung bieten als eine lange Auszeit. Dagegen schreibt das sogenannte Teilungsverbot vor, den Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Welche Vorgaben Arbeitgeber beachten sollten. Mehr zum Thema 'Urlaub '... Mehr zum Thema 'Arbeitsschutz'... Mehr zum Thema 'Psyche'...
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