AvD begrüßt freie Wahl bei Mietwagenbuchung
Deutsche Kunden konnten bei der Online-Buchung von Mietwagen bei europaweit operierende Mietwagenfirmen bisher nur auf den deutschen Seiten buchen. Das Preisniveau war häufig höher als auf den Angebotsseiten der Firmen in anderen Ländern. Die großen Vermieter haben der EU-Kommission nun zugesagt, deutschen und europäischen Verbrauchern die freie Wahl des besten Preises bei Internetbuchungen zu ermöglichen, was der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt. Allerdings muss man darauf achten, nach welchem nationalen Recht der Mietvertrag geschlossen wird. Wird der Wagen über eine beliebige nationale Website einer Autovermietungsfirma gebucht, gilt auch das jeweilige nationale Recht. Der wichtigste Vorteil eines Mietwagenportals in Deutschland ist, dass die dort aufgeführten Angebote deutschem Recht unterliegen. Deshalb sollte der Mieter beim Abholen seines Wagens im Urlaubsland immer aufmerksam die vorgelegten Papiere lesen. Außerdem rät der Automobilclub keine Schriftstücke zu unterschreiben, die nicht in der Muttersprache verfasst sind. Es könnte sein, dass damit ein neuer Vertrag zu anderen Konditionen abgeschlossen wird. Die Vereinbarung unterliegt dann dem Recht des Urlaubslandes und müsste im Streitfall dort juristisch geklärt werden. Der AvD empfiehlt, sich vor Reiseantritt die Details und Auswahlmöglichkeiten der Portale in Ruhe anzusehen. Bei der anschließenden Suche sollte die Wagenkategorie und –größe zuerst festgelegt werden, Zeitraum und Anmietort natürlich auch. Verbraucher sollten auf mögliche Kilometer-begrenzungen achten und überlegen, welche Strecken im Urlaubsland zurückgelegt werden sollen. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist ebenfalls bedeutsam. Immer überprüfen, ob im Gesamt-preis eine Vollkasko-Versicherung enthalten ist, denn der AvD rät zum Abschluss einer Vollkasko-Versicherung. Einige Vermieter schließen den Ersatz von Schäden etwa an Reifen, Scheiben oder Unterboden aus, das ist in Urlaubsländern mit unbefestigten Straßen ein Risiko. Ist der Vollkaskoschutz eingeschränkt, deckt er nicht automatisch alle Schäden ab - abseits befestigter Wege zahlt bei Schäden dann der Mieter. Ist bei Unfall eine Selbstbeteiligung (meist zwischen 300 und über 1000 Euro) vereinbart, sinkt der Mietpreis. Werden Kindersitze benötigt, können auch diesen geordert werden. Die meisten Vermieter berechnen das aber extra. Auch bei einer Anmietung an Flughäfen und Bahnhöfen oder außerhalb regulärer Stations-Öffnungszeiten fallen meist zusätzliche Gebühren an. Eine Kreditkarte wird bei der Anmietung mittlerweile von den Vermietern so gut wie immer vorausgesetzt. Nach den Vertragsbedingungen sichert sich der Vermieter durch Reservierung einer bestimmten Summe seine Ansprüche bei Schäden am Wagen oder die Rückgabe mit vollem Tank. Die Höhe dieser Kaution ist dabei von Land zu Land verschieden und hängt auch von der Fahrzeugkategorie ab. Verbraucher sollten vorab überprüfen, welche Kautionshöhe verlangt wird und ob das Kreditlimit der eigenen Kreditkarte dazu ausreicht. Andernfalls vor Reiseantritt mit der eigenen Bank Rücksprache halten. Oft können Mietwagen auch mit der Pauschalreise gebucht werden - dann geht die Kaution vielfach in den Pauschalpreis mit ein. "Bei Übernahmen und Rückgabe des Fahrzeugs sollte man gemeinsam mit Mitarbeitern des Vermieters ein Übergabeprotokoll erstellen und bereits vorhandene Schäden mit der eigenen Kamera genau festhalten", rät der AvD. Wird man mit dem Mietwagen "geblitzt" oder begeht einen anderen Verkehrsverstoß, können neben dem fälligen Bußgeld für den Fahrer weitere Kosten für den Mieter entstehen, etwa Bearbeitungsgebühren für den Verwaltungsaufwand. Auslandsurlauber sollten auch an die „Mallorca-Police“ denken. Sie hebt den Versicherungsumfang der Haftpflicht auf das in Deutschland vorgegebene Niveau. In einigen Urlaubsländern, vor allem außerhalb der EU, drohen bei schweren Unfällen mit Personenschäden sonst Deckungslücken. (ampnet/nic) Bilder zum Artikel Foto: Auto-Medienportal.Net/AvD klein (129 kB) mittel (2,41 MB) groß (2,41 MB)
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