Als Ausbildungssuchender Nachteile bei der Rente vermeiden
(verpd) Normalerweise wird der Zeitraum zwischen Schulende und Ausbildung oder Studium bereits für spätere Rentenansprüche angerechnet. Ist der zeitliche Abstand jedoch zu groß, erfolgt diese Anrechnung nur, wenn der Schulabgänger sich bei der Agentur für Arbeit rechtzeitig als ausbildungssuchend gemeldet hat.
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