Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen

Früher konnten auch Privatpersonen ein rotes Kennzeichen (Überführungskennzeichen) erhalten, um ein Fahrzeug zu überführen. Inzwischen stehen diese „roten Nummern“ jedoch nur noch Kfz-Händlern, -Herstellern oder -Werkstätten zur Verfügung. Otto Normalverbraucher, der ein nicht zugelassenes Fahrzeug selbst abholen möchte, benötigt dafür entweder einen Transportanhänger oder eben ein Kurzzeitkennzeichen. Diese Nummernschilder sind speziell für Probe- oder Prüfungsfahrten sowie für Fahrzeugüberführungen vorgesehen. Damit die örtliche Kfz-Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen zuweisen kann, wollen die dortigen Mitarbeiter neben einem gültigen Ausweis auch eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer sehen. Diese sogenannte eVB-Nummer erhält man beim Abschluss einer ebenfalls erforderlichen Überführungsversicherung. Dabei handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung, zusätzlicher Kaskoschutz muss mit dem jeweiligen Versicherer gesondert vereinbart werden. Sind diese Formalitäten alle erledigt, geht es zu einem Schildermacher, der das Nummernschild anfertigt, das anschließend in der Zulassungsstelle noch amtlich gestempelt wird. An Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen fallen in der Regel einschließlich Bearbeitungsgebühr, Versicherung und Herstellen des Schildes rund 100 bis 130 Euro an. Auf dem Nummernschild ist der letzte Tag seiner Gültigkeit eingeprägt, der sich nach dem Ablauf des vereinbarten Versicherungsschutzes richtet. Meist kann ein solches Überführungskennzeichen in einem Zeitraum von fünf Tagen genutzt werden. Allerdings darf man das Nummernschild nur an einem Fahrzeug und nur für eine Probefahrt oder die Überführung verwenden. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob das betreffende Auto oder Motorrad gültige TÜV- und Abgasuntersuchungsplaketten hat. Soll das betreffende Fahrzeug importiert werden, so ist bei Überführungen aus EU-Ländern zusätzlich zu dem Kurzzeitkennzeichen auch eine Grüne Versicherungskarte notwendig. Für Nicht-EU-Staaten gelten von Land zu Land unterschiedliche Vorgaben. (ampnet/nic)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Online
BAV Ganztagsschulung für Fortgeschrittene
29.04.2025

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist mehr denn je im Fokus von Politik, Gewerkschaften und …

Online
Aktuelles zur Versicherungsmaklerhaftung
06.05.2025

Die haftungssichere Beratung und Dokumentation ist die zentrale Frage, die sich der Versicherungsmakler bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
12.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Wichtiger Meilenstein für die Digitalisierung des Gesundheitswesens: Auch Privatversicherte können „ePA für alle“ nutzen
17.04.2025

Zur Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, die „ePA für alle“ ab dem 29. April 2025 bundesweit …

Versicherungen
Auch in 2024: Sehr geringe Vermittlerbeschwerden
17.04.2025

Nur 334 Vermittlerbeschwerden verzeichnet die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. in ihrem gestern (16.4.2025) vorgelegten …

Versicherungen
vfm revolutioniert die Beratungsdokumentation - Rechtskonforme Dokumentation per Spracheingabe mit KI
16.04.2025

Die vfm-Gruppe, ein führender Verbund unabhängiger Versicherungsmakler, setzt erneut auf Innovation und E"izienz. Mit …