Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen

Anzeige

Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen

Früher konnten auch Privatpersonen ein rotes Kennzeichen (Überführungskennzeichen) erhalten, um ein Fahrzeug zu überführen. Inzwischen stehen diese „roten Nummern“ jedoch nur noch Kfz-Händlern, -Herstellern oder -Werkstätten zur Verfügung. Otto Normalverbraucher, der ein nicht zugelassenes Fahrzeug selbst abholen möchte, benötigt dafür entweder einen Transportanhänger oder eben ein Kurzzeitkennzeichen. Diese Nummernschilder sind speziell für Probe- oder Prüfungsfahrten sowie für Fahrzeugüberführungen vorgesehen. Damit die örtliche Kfz-Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen zuweisen kann, wollen die dortigen Mitarbeiter neben einem gültigen Ausweis auch eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer sehen. Diese sogenannte eVB-Nummer erhält man beim Abschluss einer ebenfalls erforderlichen Überführungsversicherung. Dabei handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung, zusätzlicher Kaskoschutz muss mit dem jeweiligen Versicherer gesondert vereinbart werden. Sind diese Formalitäten alle erledigt, geht es zu einem Schildermacher, der das Nummernschild anfertigt, das anschließend in der Zulassungsstelle noch amtlich gestempelt wird. An Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen fallen in der Regel einschließlich Bearbeitungsgebühr, Versicherung und Herstellen des Schildes rund 100 bis 130 Euro an. Auf dem Nummernschild ist der letzte Tag seiner Gültigkeit eingeprägt, der sich nach dem Ablauf des vereinbarten Versicherungsschutzes richtet. Meist kann ein solches Überführungskennzeichen in einem Zeitraum von fünf Tagen genutzt werden. Allerdings darf man das Nummernschild nur an einem Fahrzeug und nur für eine Probefahrt oder die Überführung verwenden. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob das betreffende Auto oder Motorrad gültige TÜV- und Abgasuntersuchungsplaketten hat. Soll das betreffende Fahrzeug importiert werden, so ist bei Überführungen aus EU-Ländern zusätzlich zu dem Kurzzeitkennzeichen auch eine Grüne Versicherungskarte notwendig. Für Nicht-EU-Staaten gelten von Land zu Land unterschiedliche Vorgaben. (ampnet/nic)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Kundenzeitung

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
12.11.2024

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
09.12.2024

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
18.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
19.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Oliver Lang verlässt die blau direkt-Gruppe in bestem gegenseitigem Einvernehmen
04.11.2024

Nach über vier Jahren der erfolgreichen Zusammenarbeit verabschiedet sich Oliver Lang zum 31.10.2024 aus …

Versicherungen
Die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK) ist nun offiziell ein KLIMAWIN-Unternehmen und unterstreicht damit ihr Engagement für Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
04.11.2024

Die KLIMAWIN unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg dabei, klimaneutral und nachhaltig zu wirtschaften. Durch die …

Versicherungen
BarmeniaGothaer launcht erstes gemeinsames Produkt – Flexible Fondsrente für eine individuelle Altersvorsorge
04.11.2024

Der Zusammenschluss der beiden Traditionsversicherer Barmenia und Gothaer trägt erste Früchte: Mit der neuen …