Ratgeber: Verbandkasten neu genormt
Mit einem Verbandkasten kann man Leben retten. Deshalb ist er in jedem Fahrzeug Vorschrift. Gut, dass er nicht oft gebraucht wird. Gerade deshalb fristet er in vielen Autos ein Schattendasein. Der Zentralverband Deutsches Karftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät dennoch zu einer regelmäßigen Kontrolle, zumal seit Anfang des Jahres für das Erste-Hilfe-Material die neugefasste Norm 13164 gilt, die aktuellen notfallmedizinischen Erkenntnissen entspricht. Zum Inhalt gehören jetzt ein 14-teiliges Pflasterset mit zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstripps und -kuppenverbänden, Hautreinigungstücher und ein Verbandpäckchen in Kindergröße. Andere Teile wie Mullbinden wurden dafür gestrichen. Was viele Autobesitzer nicht wissen: Teile des Notfallmaterials haben ein Verfallsdatum und müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Da kann sich rasch der Kauf eines neuen Verbandskastens nach der neuen Norm lohnen. Erhältlich ist er nicht nur im Automobilhandel, sondern zum Beispiel auch in Apotheken. Verbandkästen nach alter Norm dürfen aber noch bis Ende des Jahres verkauft werden und gelten bis zu ihrem Verfallsdatum. Fehlt das Notfallmaterial an Bord, riskieren Autofahrer nicht nur Leben, sondern bei einer Verkehrskontrolle fünf Euro Verwarnungsgeld und während der Hauptuntersuchung einen geringen Mangel. Auch die europäischen Nachbarn empfehlen oder schreiben den Verbandkasten vor. Das Erste-Hilfe-Material sollte übrigens immer griffbereit unter den Vordersitzen oder in gut erreichbaren Seitenfächern deponiert werden. Nur wenn er schnell zur Hand ist, kann er im Notfall auch helfen, Leben zu retten. (ampnet/jri) Bilder zum Artikel Der Verbandkasten ist Vorschrift. Foto: Auto-Medienportal.Net/Pro Motor klein (183 kB) mittel (2,64 MB) groß (6,02 MB)
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