Unter falscher Flagge gefahren? Gericht stoppt „Yachtversicherung“
Das Landgericht Düsseldorf hat der Pantaenius GmbH per einstweiliger Verfügung untersagt, den Zusatz „Yachtversicherungen“ zu verwenden. Nach Auffassung des Gerichts ist die Bezeichnung irreführend, da das Unternehmen kein Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, aber die einstweilige Verbotsverfügung bereits in Kraft.
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