Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Unfallkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen
Auto, Motorrad oder Fahrrad: Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist schnell passiert, ganz besonders jetzt im Winter, bei glatten Straßen, Schnee und Eis. Kosten, die weder von der Versicherung noch vom Arbeitgeber ersetzt werden, dürfen in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden.
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