Mögliche Pflichtverletzung bei Württembergischem Testament?
Eheleute können den überlebenden Partner im Rahmen eines Württembergischen Testaments sowohl als Nießbrauchnehmer als auch als Testamentsvollstrecker einsetzen. Eine Entlassung aus diesem Amt ist nur bei groben Pflichtverletzungen möglich, wie das OLG Frankfurt kürzlich bestätigt hat.
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