Handelsvertreterausgleichsanspruch bei Vertragsbeendigung
Der Handelsvertreterausgleich bleibt auch bei krankheitsbedingter Eigenkündigung bestehen – unter klar definierten Voraussetzungen. Das stärkt die soziale Schutzfunktion des § 89b HGB und verhindert, dass Vertreter ihre aufgebauten Kundenwerte verlieren. Unternehmen müssen diese Rechtslage in Vertragsgestaltung und Praxis zwingend berücksichtigen, unterstreicht Rechtsanwalt Dr. Tim Banerjee von der Rechtsanwaltskanzlei Banerjee & Kollegen.
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