Anwalt zum Unabhängigkeitsurteil: „Ziehen nicht vor …

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Anwalt zum Unabhängigkeitsurteil: „Ziehen nicht vor BGH“

Anwalt zum Unabhängigkeitsurteil: „Ziehen nicht vor BGH“ © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Björn Thorben M. Jöhnke

Das OLG Dresden hat geurteilt: Ein Leipziger Makler darf sich nicht „unabhängig“ nennen, da er Provisionen von Versicherern erhält. Wie ist der juristische Blick darauf? Und welche Folgen hat dieses Urteil für andere Makler? Antworten vom Anwalt des Maklers, Björn Thorben M. Jöhnke, im Interview mit AssCompact.

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