Vollständige Rückerstattung bei gravierenden Reisemängeln
Auch wenn Teile einer Pauschalreise erbracht werden, kann Reisenden die volle Preisrückerstattung zustehen, wenn gravierende Mängel vorliegen. Das hat der EuGH im Fall zweier Polen, deren Hotel in Albanien während des Aufenthalts teils abgerissen wurde, entschieden.
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