Täuschung: Käuferin darf Hauskauf rückgängig machen
Haftungsausschluss hin oder her: Immobilienkäufer können trotz vertraglicher Mängelbefreiung zurücktreten, wenn der Verkäufer den tatsächlichen Zustand der Immobilie verschweigt. Ein Fall aus Neustadt an der Weinstraße zeigt, wann arglistige Täuschung greift.
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