Pflegezusatzversicherung: Kein Steuerabzug für freiwillige Beiträge
Wer eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung abschließt, kann die Beiträge dafür in der Steuererklärung nicht zusätzlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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