OLG Düsseldorf verurteilt Tippgeber zur Nachbearbeitung
Am 04.11.2025 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Tippgeber / Empfehlungsgeber zur Nachbearbeitung. Um nebenberuflich noch etwas Geld zu verdienen, wurde der Beklagte dieses Verfahrens angesprochen. Er sollte bei Gelegenheit den Tipp weiterleiten, wenn er von einem Kunden erfährt, der Interesse an dem Abschluss von Versicherungsverträgen hat.
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